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BVerwG, 31.10.1962 - V C 39.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendung der Vorschriften des Lastenausgleichgesetzes (LAG) - Inanspruchnahme von Verzugszinsen für ein als nicht entstanden geltendes Darlehen
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.07.1960 - 6 K 187/59
- BVerwG, 31.10.1962 - V C 39.62
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 39.62
Aus den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts ist nichts über eine Pflicht zur Verzinsung von Beträgen, die die öffentliche Hand ohne Rechtsgrund erhalten hat, unmittelbar herzuleiten (vgl. Urteil vom 14. Februar 1962 [BVerwGE 14, 1]). - BVerwG, 15.02.1961 - V C 248.58
Auszug aus BVerwG, 31.10.1962 - V C 39.62
Es mag sein, daß § 258 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 LAG gelegentlich zu vergleichsweise unbilligen Ergebnissen zu führen vermag, rechtswidrig ist er deshalb nicht (vgl. Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 (63) [BVerwG 15.02.1961 - V C 248/58]]).
- BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62 Diese Umwandlung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist nicht der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung gleichzusetzen (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 103.62 und BVerwG V C 179.62 [ZLA 1963, 25] -), auch wenn sie zum Teil gewisse Ähnlichkeiten aufweist und insoweit zu entsprechenden rechtlichen Folgerungen führen mag (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 [ZLA 1963, 45] und BVerwG V C 39.62 -).
- BVerwG, 20.02.1963 - V B 131.62
Rechtsmittel
Es ist eine rechtsgrundsätzliche Frage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist, ob und gegebenenfalls aus welchem Rechtsgrunde der Tilgungsbetrag für ein Wohnungsbaudarlehen in der bisherigen Höhe gefordert werden kann, obwohl die Darlehnsverbindlichkeit als nicht entstanden gilt, soweit sie in Hauptentschädigung umgewandelt worden ist (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 - [MDR 1963, 160 = NJW 1963, 266 = ZLA 1963, 45] und BVerwG V C 39.62).